Januar 2021
Mit unserer Notbetreuung sind wir ab Montag, den 25. Januar 2021 nur bei außerordentlich dringlichem Bedarf für Sie und Ihre Kinder da. Die Notbetreuung kann zudem nur für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausübt. Außerdem von Alleinerziehenden sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf. Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021. Entsprechende Informationen der Senatsverwaltung und Anträge auf (auch tageweise) Notbetreuung finden Sie hier
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Kohn, unsere Kindergartenleiterin: 030 601 27 23
Mit herzlichen Grüßen aus der VfJ
Suchen Sie einen bestimmten Artikel und werden nicht fündig? Dann versuchen Sie es doch über unsere Stichwortsuche hier oben.