Januar 2021
Der Senat von Berlin hat zum 01. Oktober 2020 Änderungen der Berliner Infektionsschutzverordnung beschlossen: mit Ablauf des 30. September 2020 enden die besonderen Einschränkungen für Werkstätten und Beschäftigungs- und Förderbereiche in der Infektionsschutzverordnung. Damit sind auch die VfJ Werkstätten seit 01. Oktober 2020 wieder im Regelbetrieb tätig.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und freundlichen Grüßen
Ihre VfJ Werkstätten