Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigung wählen die Frauenbeauftragten. Sie setzen sich für die Rechte der weiblichen Mitarbeitenden ein.
Diese Aufgaben haben die Frauenbeauftragten:
1. Gleichstellung von Frauen und Männern.
Das heißt: Frauen und Männer sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben.
2. Arbeit und Familie sollen miteinander vereinbar sein.
Das heißt: Arbeits-Zeiten und Familie sollen gut zusammen passen.
3. Schutz vor Gewalt
Das heißt: es soll keine körperliche, keine seelische, keine sexuelle Gewalt gegen Frauen geben.
Zusammenarbeit
› Die Frauenbeauftragten arbeiten mit der Geschäftsführung und dem Werkstattrat zusammen.
› Sie treffen sich regelmäßig mit den Frauenbeauftragten anderer Berliner Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
Angebote an die Mitarbeiterinnen der VfJ Werkstätten GmbH
› Wir unterstützen Euch.
› Wir hören Euch zu, wir glauben Euch.
› Wir beraten Euch in unserer Sprechstunde.
› Wir finden Lösungen gemeinsam mit Euch.
› Wir haben Schweige-Pflicht. Das heißt: Wir erzählen nichts weiter!
Weitere Informationen in leichter Sprache
› Die Frauenbeauftragte - Tipps und Erklärungen hier
› Was vor der Wahl zu beachten ist hier
› Wie die Wahl abläuft hier