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Grenzallee 53 · 12057 Berlin
Tel. (030) 682 81-3
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Wenn Sie abgabepflichtiger Arbeitgeber sind, können Sie durch die Vergabe von Aufträgen an Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Nettorechnungsbetrages auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.