Eine starke Mitarbeiter-Vertretung

Zum Werkstattrat kann man gehen, wenn man ein Problem mit der Arbeit hat. Bei der Sprechstunde kann man auch von seinen Ideen erzählen.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen unserer behinderten Mitarbeiter. Er besteht aus sieben gewählten Mitgliedern und hat umfassende Mitwirkungsrechte. Gesetzliche Grundlagen sind die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und das Sozialgesetzbuch IX.

Der Werkstattrat achtet darauf, dass Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zugunsten der Werkstattmitarbeiter jederzeit eingehalten und die Werkstattverträge beachtet werden. Außerdem beantragt er Maßnahmen, die dem Betrieb der Werkstatt und den Werkstattbeschäftigten dienen.

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich mit ihren Anliegen an den Werkstattrat wenden. Zu diesem Zweck werden auch regelmäßige Sprechstunden abgehalten. Die eingereichten Anregungen und Beschwerden werden dann mit der Leitung der Werkstatt verhandelt.

Der Werkstattrat hat Mitwirkungsrechte bei folgenden Angelegenheiten:

  • Ordnung im Arbeitsbereich der Werkstatt und das Verhalten von Werkstattmitarbeitern
  • Arbeitszeiten, Pausen und Förderzeiten, Änderungen der Arbeitszeiten
  • Entlohnung
  • Urlaub und die Urlaubsregelung für Werkstattmitarbeiter
  • Überwachung von Arbeitszeiten
  • Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Verpflegung
  • Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und technischen Anlagen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • Mitgestaltung von sozialen Aktivitäten für die Werkstattmitarbeiter
  • Durchführung von Werkstattversammlungen

Grenzallee 53 · 12057 Berlin
Tel. (030) 682 81-521
info(at)vfj-berlin.de


Der Werkstattrat der VfJ Werkstätten im Gespräch.

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